... stark für Menschen

Unser Heimbeirat

Der Heimbeirat wird von den Bewohner*innen des Heimes für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt. Auch externe Personen, wie beispielsweise Angehörige oder sonstige Vertrauenspersonen können Heimbeiräte sein.

Der Heimbeirat hat die Funktion eines Vermittlers zwischen Einrichtungsleitung und Bewohner*innen. Er leitet die Anregungen und Beschwerden an die Leitung weiter und vertritt die Bewohner*innen bei Entscheidungen, bei denen ein Mitwirkungs- bzw. Mitbestimmungsrecht besteht. Der Heimbeirat hat das Recht, Anträge zu stellen, um Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner zu erreichen.

Außerdem hat der Heimbeirat die Aufgabe, an den Vergütungsverhandlungen sowie den Verhandlungen über Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen teilzunehmen. Er wird also in die Qualitätssicherung und die Überwachung durch die Heimaufsicht einbezogen, unter anderem in folgenden Situationen:

  • Ausarbeitung von Heimmusterverträgen
  • Änderung der Heimkosten
  • Aufstellen der Heimordnung
  • Bauliche Veränderungen